Zuschuss der Krankenkassen
Lassen Sie die ganze oder einen Teil der Zahnbehandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten. Seit 2004 akzeptieren die Krankenkassen in Österreich und Deutschland die ungarischen Rechnungen.
Seit 2004 sind die Zahnbehandlungen -die in Ungarn durchgeführt werden- von den deutschen und österreichischen Krankenkassen akzeptiert.
Deutschland – Krankenkassenregelung
Wichtig: Die geplante Zahnbehandlung in Ungarn muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung von der Krankenkasse genehmigt werden! Wenn Sie planen, dass Sie einen Zahnersatz in Ungarn anfertigen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne einen Heil-und Kostenplan (HKP), den Sie in Ihrer Krankenkasse einreichen können!
Seit dem 01.Januar 2005 gilt für die gesetzlich Versicherten ein neues Zuschuss-System für die Zahnbehandlungen.
Für die Kosten einer Zahnbehandlung – durchgeführt in anderen EU-Mitgliedsländern, auch in Ungarn- wird von der Krankenkasse einen Festzuschuss bezahlt. (es ist der sogenannte befundbezogene Festzuschuss)
Die Zahnkronen, Brücken und Prothesen, also der Zahnersatz ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Heutzutage ist es egal, welche Art der Zahnbehandlung oder Zahntherapie die Patienten wählen, erhalten sie einen festen Zuschuss. (unabhängig von der gewählten Zahnbehandlungsmethode). Diese Regelung hat für die Patienten einen grossen Vorteil, da sie unter mehreren Möglichkeiten, Lösungen wählen können, ohne den festen Zuschuss zu verlieren.
Eine Zahnlücke kann jetzt mit einer Brücke oder mit einem zahnimplantatgetragenen Zahnersatz beseitigt werden. Die Zahnbrücke bedeutet die Regelversorgung, die in solchen Fällen üblich ist. Wenn der Patient einen zahnimplantatgetragenen Zahnersatz wählt, kostet dieser natürlich mehr als die Brücke. In solchen Fällen bleibt der Zuschuss gleich: in der Regel beträgt der Zuschuss 50% der Kosten der Regelversorgung. In solchen Fällen muss der Patient die Mehrkosten eines teueren Zahnersatzes bezahlen.
Die Höhe der befundbezogenen Zuschüsse beträgt 50% der Kosten der sog.Regelversorgung, der aber noch erhöht werden kann. Wenn jemand in den letzten 5 Jahren, jedes Jahr regelmässig auf einer Kontrolle beim Zahnarzt erscheint, kann sich die Höhe des Zuschusses um 20% erhöhen. Wenn diese Zeitdauer 10 Jahre ist, erhöht sich der Festzuschuss um 30%.
Die Grundlage ist die Einreichung und Genehmigung des Heil-und Kostenplanes. Der HKP muss immer von der Krankenkasse vor Beginn der Zahnbehandlung genehmigt werden.
Wir empfehlen Ihnen, vor der Zahnbehandlung auf jeden Fall mehrere Informationen von Ihrer Krankenkasse einzuholen. Ihre Krankenkasse kann Ihnen pünktliche Informationen über eine Zahnbehandlung in Ungarn mitteilen.
Quelle: Krankenkassen in Deutschland
Wenn Sie einen Heil-und Kostenplan zur Krankenkassengenehmigung brauchen, schicken Sie uns eine Email hier: Email an die Zahnarztpraxis schicken hier >>
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Österreich – Krankenkassenregelung
Bei der Wiener Gebietskrankenkasse müssen die Kostenzuschüsse vor der Zahnbehandlung genehmigt werden. Als erster Schritt bitten Sie um einen Kostenvoranschlag, um einen Heil-und Kostenplan von uns HIER an. An der Website der Wiener Gebietskrankenkasse können Sie nützliche und vor allem ausführliche Informationen über den Festzuschuss der einzelnen Zahnbehandlungen (zum B.: festsitzender Zahnersatz in besonderen medizinischen Fällen; andere Füllungsmaterialien, Inlays, Onlays, abnehmbarer Zahnersatz)
Burgenländische Gebietskrankenkasse
Die Krankenkasse bezahlt die Kosten nur des Zahnersatzes, was notwendig ist. In den meisten Fällen bedeutet es einen abnehmbaren Zahnersatz.
Der fixe Zahnersatz, die fixen Kronen, Brücken oder Zahnimplantate sind keine Leistung der sozialen Krankenversicherung. Wenn der Patient einen solchen Zahnersatz möchte anfertigen lassen, muss er die Kosten dafür zur Gänze bezahlen.
Auf jeden Fall müssen Sie einen Behandlungsplan, einen HKP bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse muss den HKP genehmigen.
Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit der Krankenkasse auf!
Die Liste der Krankenkassen in Österreich: Krankenkassen Österreich
NÖ Gebietskrankenkasse
Bei der NÖ Gebietskrankenkasse ist ein konkreter Heil und Kostenplan vor der Zahnbehandlung zur Genehmigung einzureichen.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
Auf jeden Fall fragen Sie immer bei Ihrer Krankenkasse nach, wie die Bezahlung des Zuschusses bei Ihrer Krankenkasse erfolgt.
Zuschuss der Krankenkassen. Damit die Rechnung nicht mehr schmerzt als die Behandlung.
Zahnarztpraxis in Ungarn:
Adresse: 9200, Mosonmagyaróvár, Csermelyciprus Strasse 3
Tel. + 36 96 566 424 oder + 36 96 576 393
Email: info@zahnbehandlunginungarn.at
Glänzende Zähne in unserer Zahnarztpraxis, in Ungarn – für Sie!